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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. eVite Service GmbH

I. Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenseitigen Ansprüche aus und im Zusammenhang mit einem Vertragsabschluss zwischen uns und dem Kunden. Sie gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wird nicht an, es sei denn, wir hätten ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden einen Auftrag vorbehaltlos ausführen.

Vertragsschluss im Sinne dieser Bedingungen sind Kaufverträge über Waren, entgeltliche Reparaturaufträge oder Serviceaufträge im Rahmen einer Garantieleistung des jeweiligen Herstellers.

 

II. Vertragspartner

Ihr Vertrag kommt mit der Fa. eVite Service GmbH zustande.

Unsere Daten sind:

Anschrift: Binsberg 21, 85658 Egmating 

Handelsregister: AG München HRB 231274

USt.-IdNr.: DE310491283

Telefon: 08095 999 920 0

Telefax: 08095 999 920 9

 

III. Kaufvertrag

1. Vertragsschluss

Kaufverträge werden grundsätzlich ausdrücklich schriftlich oder mündlich durch unmittelbare gegenseitige Erklärungen unter Anwesenden geschlossen. Eine Kaufübereinkunft unter Abwesenden wird nur dann verbindlich, wenn wir das Kaufgeschäft durch eine Erklärung in Textform (E-Mail; Fax usw.) ausdrücklich bestätigt haben oder wir dieser durch Übersendung/Lieferung der Ware und der Rechnungsstellung entsprochen haben. Im letzten Fall ist ein "Entsprechen der Übereinkunft" nur dann anzunehmen, wenn die Lieferung und Rechnungsstellung mit den vorangegangenen Absprachen im Einklang stehen.

Zum Abschluss eines Kaufvertrages in unserem Namen unter Anwesenden sind nur unsere Geschäftsführer und Prokuristen sowie die in unseren Verkaufsflächen tätigen Verkäufer befugt.

Eine Übereinkunft zwischen Kunde und einem unserer Mitarbeiter außerhalb der Verkaufsflächen gilt als Übereinkunft unter Abwesenden, sofern unser Mitarbeiter kein Geschäftsführer oder Prokurist ist.

Unsere Bestätigung des Kaufgeschäfts unter Abwesenden wird von einem/einer hierfür bevollmächtigten Mitarbeiter/Mitarbeiterin erfolgen. Sobald der Kunde eine solche Bestätigung aus unserem Haus erhält, kann er darauf vertrauen, dass eine entsprechende Bevollmächtigung des Erklärenden vorliegt.

2. Änderungen

Vorstehende Regelungen zum Vertragsschluss gelten auch für nachträgliche Ergänzungen und Änderungen des Vertrages.

3. Eigentumsvorbehalt

Verkaufte Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises in unserem Eigentum. Der Kunde ist verpflichtet, bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises weder durch Verkauf, Verpfändung, Vermietung, Verleihung noch sonst in irgendeiner Art über den Gegenstand zu verfügen. Er ist verpflichtet, uns sofort davon zu unterrichten, wenn der Gegenstand von dritter Seite gepfändet oder in Anspruch genommen werden sollte. Alle zur Beseitigung von Pfändungen und Einbehaltungen sowie der zur Herbeischaffung des Gegenstandes aufgewendeten gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten hat er uns zu erstatten, sofern er die Entstehung dieser Kosten schuldhaft verursacht hat. Der Kunde ist verpflichtet, den Gegenstand ordnungsgemäß zu behandeln sowie für entsprechende Reinigung zu sorgen, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist. Die Gefahr der Beschädigung und des Unterganges des Gegenstandes trägt der Kunde. Der Kunde ist ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung nicht berechtigt, die von uns gelieferte, unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware weiterzuverkaufen. Der Kunde tritt für den Fall eines etwaigen Weiterverkaufs bereits jetzt die Forderungen aus dem Weiterverkauf bis zur Höhe des an uns zu zahlenden Kaufpreises zuzüglich eines Aufschlags von 20% an uns ab. Wir ermächtigen den Kunden hiermit, die so abgetretenen Forderungen im gewöhnlichen Geschäftsbetrieb einzuziehen, wobei wir diese Ermächtigung im Fall des Zahlungsverzugs seitens des Kunden jederzeit widerrufen können.

 

IV. Reparaturauftrag

1. Vertragsschluss

Verbindliche Reparaturaufträge können neben einer ausdrücklichen Vereinbarung mit unseren Geschäftsführern und Prokuristen wie folgt zustande kommen:

-durch Zugang einer schriftlichen Auftrags- und Terminbestätigung (Textform) beim Kunden nach vorangegangener mündlicher bzw. telefonischer Auftragserteilung und Terminvereinbarung (Hotline: 08102 877 490 0).

-durch schriftliche (Textform) oder telefonische Auftragsbestätigung nach vorangegangenem schriftlichen Reparaturauftrag des Kunden gegenüber einem unserer Servicetechniker vor Ort.

- durch Zugang einer schriftlichen Auftragsbestätigung (Textform) beim Kunden nach schriftlicher Auftragserteilung (Textform).

2. Durchführung des Auftrages:

Wir führen den Reparaturauftrag grundsätzlich am Standort des defekten Gerätes aus. Falls die Reparatur nicht am Standort des Gerätes durchgeführt werden kann, reparieren wir das Gerät auf Wunsch in unseren Werkstätten. Während das Gerät bei uns ist, trägt der Kunde das Risiko des unverschuldeten oder zufälligen Untergangs.

Die zusätzlichen Kosten z. Bsp. für Hin - und Rücktransport muss der Kunde begleichen. Sollte hierdurch ein bereits bestehender Auftrag aus Sicht des Kunden nicht mehr rentabel sein, so kann er den Auftrag widerrufen. Unseren bis dahin angefallenen Aufwand hat der Kunde dennoch zu vergüten.

Wir werden die für die Reparatur notwendigen Ersatzteile -soweit verfügbar- besorgen und dem Kunden verrechnen.

3. Abnahme:

Die Abnahme ist -außer in begründeten Einzelfällen- sofort nach Beendigung der Reparatur durchzuführen. Die Abnahme ist vom Kunden zu quittieren; etwaige Einwendungen oder Einschränkungen sind auf der Quittung zu vermerken. Der Kunde hat auf Verlangen auch die Verweigerung der Abnahme schriftlich zu bestätigen.

Kommt eine ausdrückliche Abnahme nach Beendigung der Reparatur nicht zustande, so ersetzen spätestens das rügenlose Bezahlen der Vergütung, bzw. die rügenlose Inbetriebnahme (nicht schon der Probelauf) des reparierten Gerätes, die Abnahme. Mängel sind bei der Abnahme zu rügen.

4. Preise / Vergütung

Es gilt unsere zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültige Preisliste. Die jeweils aktuelle Preisliste kann unter http:\\www.evite-service.de/preise eingesehen und ausgedruckt werden. Wir sind berechtigt, den entstandenen Aufwand/Ausfall dem Kunden auch in Rechnung zu stellen, wenn der Reparaturauftrag nicht ausgeführt werden kann, weil

- der beanstandete Fehler bei der Überprüfung nicht auftritt

- benötigte Ersatzteile nicht zu beschaffen sind

- der Auftraggeber die Durchführung des Auftrages unmöglich macht

- der Auftrag vor Abschluss zurückgezogen wird.

5. Änderungen und Ergänzungen

Vorstehende Regelungen zum Zustandekommen verbindlicher Reparaturaufträge gelten auch für nachträgliche Ergänzungen und Änderungen des Auftragsverhältnisses.

6. Gewährleistung:

(1) Ist die gelieferte Ware mit einem Sachmangel behaftet, kann der Kunde von uns zunächst die Beseitigung des Mangels oder Lieferung von mangelfreier Ware verlangen; ist der Kunde Unternehmer, können wir zwischen der Mängelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache wählen. Die Wahl kann nur durch Anzeige in Textform (auch per Telefax oder E-Mail) gegenüber dem Kunden innerhalb von drei Arbeitstagen nach Benachrichtigung über den Mangel erfolgen. Wir können die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.

(2) Falls die Nacherfüllung gemäß Ziff. 6 (1) fehlschlägt oder dem Kunden unzumutbar ist oder wir die Nacherfüllung verweigern, ist der Kunde jeweils nach Maßgabe des anwendbaren Rechts berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten, den Kaufpreis zu mindern oder Schadensersatz oder Ersatz seiner vergeblichen Aufwendungen zu verlangen. Für Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz gelten außerdem die besonderen Bestimmungen der Ziff. 8 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(3) Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Lieferung, falls der Kunde Verbraucher ist, ansonsten zwölf Monate ab Lieferung.

 

V. Garantieauftrag

Wir führen im Rahmen von bestehenden Serviceverträgen im Namen von mehreren namhaften Geräteherstellern exklusiv den Garantieservice jeweils innerhalb eines bestimmten Vertragsgebietes aus. Leistungen im Rahmen dieser Tätigkeit werden entweder durch den jeweiligen Hersteller oder direkt vom Kunden bei uns angefragt. Voraussetzung für die Durchführung eines Garantieservices ist ein Garantieauftragsverhältnis mit dem Kunden.

Die Regelungen zum Entstehen eines Reparaturauftrages gelten entsprechend auch für das Zustandekommen und den Inhalt eines Garantieauftrages, soweit nachfolgend nichts Gegenteiliges bestimmt ist.

Ein Garantieservice ist für den Kunden grundsätzlich kostenfrei. Soweit nach den Garantiebedingungen des jeweiligen Herstellers ein Garantiefall vorliegt, ergeht die Rechnungsstellung direkt gegenüber dem jeweiligen Hersteller.

Wir sind jedoch berechtigt, den entstandenen Aufwand/Ausfall dem Kunden in Rechnung zu stellen, wenn

- ein garantierelevanter Fehler bei der Überprüfung nicht auftritt

- der Auftraggeber die Durchführung des Auftrages unmöglich macht

- der Auftrag vor Abschluss zurückgezogen wird

- ein Garantieanspruch nicht existiert

- der Kunde den Garantieeinsatz nicht quittiert.

 

VI. Schriftliche Offerten; Webseite

Mit Ausnahme der in diesen AGBs für den Vertragsabschluss zu verwendenden Formulare, Bestätigungen und Vertragserklärungen sind unsere Werbeunterlagen, Prospekte, Webseiten und an Kunden versendete Offerten unverbindliche Einladungen zum Geschäftsabschluss. Sie begründen weder einen Vertragsschluss noch einen späteren Vertragsinhalt noch haben sie den Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit. All die vorgenannten Quellen dienen nur der Information der Kunden und sind daher nicht rechtsverbindlich, es sei denn, die Verbindlichkeit der Aussage wird ausdrücklich erklärt.

 

VII. Fälligkeit unserer Zahlungsansprüche/ Verzug des Kunden:

Kaufpreise sowie die Vergütung für die von uns erbrachten Leistungen sind vorbehaltlich einer anderslautenden schriftlichen Vereinbarung mit Rechnungsstellung sofort zur Zahlung fällig. Ist in der Rechnung ein ausdrückliches spätestes Zahlungsdatum genannt, so kommt der Kunde bereits durch Verstreichen dieses Datums in Verzug, ohne dass es einer weiteren Mahnung bedarf. Ist in der Rechnung kein spätestes Zahlungsdatum genannt, so kommt der Kunde spätestens nach 30 Tagen in Verzug, ohne dass es einer weiteren Mahnung bedarf.

Der Verzug des Kunden nach vorstehender Regelung tritt nur ein, wenn der Kunde keine Berechtigung hat, insoweit die Zahlung zu verweigern.

 

VIII. Terminabsage/Verlegung/Vergebliche Anfahrt:

Bis 24 Stunden vor einen vereinbarten Liefer-, Reparatur- oder Garantieauftragstermin kann der Kunde diesen kostenfrei absagen bzw. verlegen. Die bloße Terminabsage-/Verlegung berührt die Wirksamkeit des zugrunde liegenden Vertragsverhältnisses in seinem Bestand nicht.

Wird der Kunde bei einem vereinbarten Liefer-, Reparatur- oder Garantieauftragstermin unter der genannten Adresse zum vereinbarten Termin nicht angetroffen, trägt der Kunde unsere durch die Nichteinhaltung des Termins entstandenen Kosten, mindestens jedoch die Anfahrtspauschalen gem. unserer gültigen Preisliste (http:\\www.evite-service.de/preise).

Fällt ein vereinbarter Termin aus, ohne dass der Kunde ihn nicht zumindest 24 Stunden vorher abgesagt hat, und wird der hierdurch freigewordene Termin nicht kurzfristig anders vergeben, so sind wir berechtigt, den hierdurch angefallen Schaden pauschal in Höhe einer Überprüfungspauschale (Zone 1) gem. der aktuell gültigen Preisliste zu berechnen (http:\\www.evite-service.de/preise).

 

IIX. Haftung

Wir haften nicht für Schäden, die wir, unser gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfe durch einfache Fahrlässigkeit oder gar unverschuldet verursacht haben. Dies gilt ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs, insbesondere aus Verzug, sonstiger Pflichtverletzung oder unerlaubter Handlung.

Die Haftung von Mangelfolgeschäden ist -soweit zulässig- ausgeschlossen.

Vorstehende Haftungsbeschränkung reicht nur soweit eine solche rechtlich zulässig ist. Die Einschränkungen dieser Ziff. IIX. gelten nicht für unsere Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale iSv. § 444 BGB, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

 

IX. Datenschutz

(1) Wir dürfen die die jeweiligen Verträge betreffenden Daten verarbeiten und speichern, soweit dies für die Ausführung und Abwicklung des Vertrages erforderlich ist und solange wir zur Aufbewahrung dieser Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind.

(2) Wir behalten uns vor, persönliche Daten des Kunden an Auskunfteien zu übermitteln, soweit dies zum Zweck einer Kreditprüfung erforderlich ist, vorausgesetzt, der Kunde erklärt sich hiermit im Einzelfall ausdrücklich einverstanden. Wir werden auch sonst personenbezogene Kundendaten nicht ohne das ausdrücklich erklärte Einverständnis des Kunden an Dritte weiterleiten, ausgenommen, soweit wir gesetzlich zur Herausgabe von Daten verpflichtet sind.

(3) Die Erhebung, Übermittlung oder sonstige Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Kunden zu anderen als den in dieser Ziffer 10 genannten Zwecken ist uns nicht gestattet.

X. Schlussbestimmungen

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, wenn auch der Kunde Kaufmann bzw. Unternehmer ist, München. Ist der Kunde Verbraucher, so ist, soweit zulässig, der Gerichtsstand ebenfalls München. Für die von uns auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche gleich welcher Art, gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen und unter Ausschluss des deutschen internationalen Privatrechts. Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.